Ihre Ideen und Entwicklungen werden
von uns detailliert in Hinblick auf schutzwürdige Aspekte
zusammen mit Ihnen untersucht. Im Anschluss daran stellen
wir Ihnen die Strategie für einen optimalen Schutz vor.
Für Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen als technische
Schutzrechte erstellen wir die Anmeldung bestehend aus Ansprüchen,
der Beschreibung und rechnerunterstützt die zugehörigen Zeichnungen.
Eine Recherche nach dem Stand der Technik bringt Klarheit hinsichtlich
der Neuheit und der Erfindungshöhe Ihrer Erfindung.
Auch bei Verletzung Ihrer Schutzrechte, bei Einsprüchen oder bei
Nichtigkeitsverfahren werden Sie von uns engagiert vertreten.
Für Designanmeldungen sind wir in der Lage, entsprechende Darstellungen
des Designs rechnerunterstützt auch in 3D zu erstellen.
Selbstverständlich können auch Recherchen zum vorbekannten
Formenschutz durchgeführt werden.
Bei Markenanmeldungen wird zunächst geprüft, ob die Marke die
Kriterien für die Registrierung erfüllt. Grundsätzlich findet
eine Recherche nach älteren Rechten statt, um soweit möglich
Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Die Ausarbeitung des Warenverzeichnisses erfolgt in Absprache
mit Ihnen. Auch im Falle von Widersprüchen vertreten wir Sie gern.
Von der Idee über die Erstellung der Anmeldeunterlagen
bis zur Erteilung eines Schutzrechts begleiten wir Sie als
verlässlicher Partner. Vertreten werden Sie von uns auch
bei Einsprüchen, Widersprüchen, Nichtigkeits- oder
Verletzungsverfahren.
Unser Leistungsspektrum umfasst nicht nur die umfassende
Beratung bei deutschen Schutzrechten; vielmehr liegt
unsere Kernkompetenz auch in der Erwirkung von Schutzrechten
im Ausland, sei es regional über das Europäische Patentamt, das
„Amt der EU für geistiges Eigentum“ (EuIPO) oder international
über die WIPO in Genf sowie national über Korrespondenzanwälte
in den einzelnen Ländern.
Ferner arbeiten wir für Sie Verträge aus, insbesondere
Lizenzverträge, Vorrechts- bzw. Koexistenzvereinbarungen
und Geheimhaltungsvereinbarungen.
Weiterhin umfasst unser
Leistungsspektrum die Übersetzung von Schutzrechten, Beratung
in Bezug auf das Arbeitnehmererfindergesetz, Gebührenüberwachung,
Gutachten, sowie die Überwachung auf Schutzrechte Dritter.