Schutzrechte

Das Patent
Das Patent gehört neben dem Gebrauchsmuster zu den technischen Schutzrechten. Es schützt eine Vorrichtung, einen Teil einer Vorrichtung, ein Verfahren oder einen Stoff.

Voraussetzung für die Erwirkung eines rechtsbeständigen Patents sind Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit.

Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht, das heißt das zuständige Patentamt prüft den Gegenstand der Anmeldung vor einer Erteilung auf die zuvor genannten Schutzvoraussetzungen. Genau dies macht das Patent so wertvoll.

Die maximale Laufdauer eines Patentes beträgt 20 Jahre, wobei ab dem dritten Jahr jährlich Gebühren entrichtet werden müssen. Hieran werden Sie von uns erinnert.

Wir sind nicht nur Ihr Partner für nationale deutsche Schutzrechte, sondern sind in der Lage auch Schutzrechte im Ausland, sei es über das Europäische Patentamt oder national in den einzelnen Ländern über Korrespondenzanwälte für Sie zu erwirken.


Das Design
Das Design (früher Geschmacksmuster) schützt die Form oder farbliche Gestaltung eines Produktes. Maßgeblich für den Schutz ist die Darstellung. Nur das was auf der oder den Darstellungen erkennbar ist, nimmt am Schutz teil. Bei der Erstellung entsprechender Darstellungen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an; denn Grafiken, auch in 3D, werden bei uns rechnerunterstützt erstellt.

Das Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, das heißt es findet keine Prüfung auf Neuheit und Eigenart statt.

Die maximale Laufdauer eines Designs beträgt 25 Jahre, wobei entsprechende Gebühren alle 5 Jahre an das Amt gezahlt werden müssen.

Anmeldungen des Designs im Ausland können über das Europäische Markenamt in Alicante erfolgen oder national in einzelnen Ländern. Auch besteht die Möglichkeit der Anmeldung eines internationalen Designs über die WIPO in Genf.

Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist im Gegensatz zu dem Patent ein ungeprüftes Schutzrecht; die Schutzvoraussetzungen sind allerdings die gleichen wie beim Patent.

Die maximale Laufdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, wobei auch hier in bestimmten zeitlichen Abständen Gebühren für die Aufrechterhaltung an das Amt gezahlt werden müssen.

Das Gebrauchsmuster ist im Gegensatz zum Patent nicht in allen Ländern bekannt.

Der Vorteil des Gebrauchsmusters als ungeprüftes Schutzrecht gegenüber dem Patent besteht allerdings in der schnellen Bereitstellung eines Schutzes. Es ist damit zu rechnen, dass ein Gebrauchsmuster innerhalb von 3 Monaten nach der Anmeldung eingetragen wird.

Sowohl beim Patent als auch beim Gebrauchsmuster muss der Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen größte Aufmerksamkeit zuteilwerden; denn hiervon hängt ab, ob das Schutzrecht wirkungsvoll gegen etwaige Verletzer eingesetzt werden kann oder nicht.


Die Marke
Die wesentlichen Markenarten sind die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-Bildmarke. Für die Eintragung wird vom Amt die angemeldete Marke daraufhin überprüft, ob sie für das Produkt beschreibend und unterscheidungskräftig ist. Beschreibende Marken werden nicht eingetragen.

Eine Prüfung auf entgegenstehende ältere eingetragene Markenrechte findet vom Patentamt nicht statt. Deshalb wird von uns jede Marke vor der Anmeldung einer Identitätsrecherche unterzogen.

Die Laufdauer einer eingetragenen Marke ist unbegrenzt, sofern alle 10 Jahre die entsprechenden Verlängerungsgebühren gezahlt werden.

Die Markenrechte können nicht nur national, sondern auch EU-weit als europäische Marke beim Markenamt in Alicante erwirkt werden. Darüber hinaus können internationale Markenrechte über die WIPO angemeldet werden. Wir sind somit Ihr verlässlicher Partner nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene.