Das Patent
Das Patent gehört neben dem Gebrauchsmuster zu den technischen
Schutzrechten. Es schützt eine Vorrichtung, einen Teil einer
Vorrichtung, ein Verfahren oder einen Stoff.
Voraussetzung für die Erwirkung eines rechtsbeständigen
Patents sind Neuheit, erfinderische Tätigkeit und
gewerbliche Anwendbarkeit.
Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht, das heißt
das zuständige Patentamt prüft den Gegenstand der Anmeldung
vor einer Erteilung auf die zuvor genannten Schutzvoraussetzungen.
Genau dies macht das Patent so wertvoll.
Die maximale Laufdauer eines Patentes beträgt 20 Jahre,
wobei ab dem dritten Jahr jährlich Gebühren
entrichtet werden müssen. Hieran werden Sie von uns erinnert.
Wir sind nicht nur Ihr Partner für nationale deutsche Schutzrechte,
sondern sind in der Lage auch Schutzrechte im Ausland, sei es über
das Europäische Patentamt oder national in den einzelnen Ländern
über Korrespondenzanwälte für Sie zu erwirken.
Das Design
Das Design (früher Geschmacksmuster) schützt die Form oder
farbliche Gestaltung eines Produktes. Maßgeblich für den Schutz
ist die Darstellung. Nur das was auf der oder den Darstellungen
erkennbar ist, nimmt am Schutz teil. Bei der Erstellung entsprechender
Darstellungen bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an; denn Grafiken,
auch in 3D, werden bei uns rechnerunterstützt erstellt.
Das Design ist ein ungeprüftes Schutzrecht, das heißt es findet keine
Prüfung auf Neuheit und Eigenart statt.
Die maximale Laufdauer eines Designs beträgt 25 Jahre, wobei
entsprechende Gebühren alle 5 Jahre an das Amt gezahlt werden müssen.
Anmeldungen des Designs im Ausland können über das Europäische Markenamt
in Alicante erfolgen oder national in einzelnen Ländern. Auch besteht
die Möglichkeit der Anmeldung eines internationalen Designs über die WIPO in Genf.
Das Gebrauchsmuster
Das Gebrauchsmuster ist im Gegensatz zu dem Patent ein ungeprüftes Schutzrecht;
die Schutzvoraussetzungen sind allerdings die gleichen wie beim Patent.
Die maximale Laufdauer eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre, wobei auch hier
in bestimmten zeitlichen Abständen Gebühren für die Aufrechterhaltung an das Amt
gezahlt werden müssen.
Das Gebrauchsmuster ist im Gegensatz zum Patent nicht in allen Ländern bekannt.
Der Vorteil des Gebrauchsmusters als ungeprüftes Schutzrecht gegenüber dem
Patent besteht allerdings in der schnellen Bereitstellung eines Schutzes.
Es ist damit zu rechnen, dass ein Gebrauchsmuster innerhalb von 3 Monaten
nach der Anmeldung eingetragen wird.
Sowohl beim Patent als auch beim Gebrauchsmuster muss der Ausarbeitung
der Anmeldeunterlagen größte Aufmerksamkeit zuteilwerden; denn hiervon
hängt ab, ob das Schutzrecht wirkungsvoll gegen etwaige Verletzer
eingesetzt werden kann oder nicht.
Die Marke
Die wesentlichen Markenarten sind die Wortmarke, die Bildmarke und
die Wort-Bildmarke. Für die Eintragung wird vom Amt die angemeldete
Marke daraufhin überprüft, ob sie für das Produkt beschreibend
und unterscheidungskräftig ist. Beschreibende Marken werden nicht eingetragen.
Eine Prüfung auf entgegenstehende ältere eingetragene Markenrechte findet
vom Patentamt nicht statt. Deshalb wird von uns jede Marke vor der Anmeldung
einer Identitätsrecherche unterzogen.
Die Laufdauer einer eingetragenen Marke ist unbegrenzt, sofern alle 10 Jahre
die entsprechenden Verlängerungsgebühren gezahlt werden.
Die Markenrechte können nicht nur national, sondern auch EU-weit als
europäische Marke beim Markenamt in Alicante erwirkt werden. Darüber
hinaus können internationale Markenrechte über die WIPO angemeldet werden.
Wir sind somit Ihr verlässlicher Partner nicht nur auf nationaler, sondern
auch auf internationaler Ebene.